Absenzen / Urlaub
Nicht vorhersehbare Absenzen müssen mit dem Formular Entschuldigung spätestens 14 Tage nach der Abwesenheit entschuldigt werden (siehe Schulordnung).
Wird keine Entschuldigung vorgewiesen, gilt die Absenz als unentschuldigt. Unentschuldigte Absenzen werden mit einer Busse von CHF 10 pro verpasste Lektion geahndet; die unentschuldigten Absenzen werden ins Zeugnis eingetragen.
Vorhersehbare Absenzen müssen mit dem Formular Urlaubsgesuch spätestens 7 Tage vor Urlaubsantritt zur Bewilligung beim Sekretariat beantragt werden.