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Die BM – der Königsweg an die Fachhochschule

Berufsmaturität – warum und wie?

Die BM vermittelt parallel zur beruflichen Grundbildung erweiterte Allgemeinbildung und bereitet optimal auf das Studium an einer Fachhochschule vor. Sie fördert ganzheitlich-vernetztes Denken und klare, sprachlich korrekte Ausdrucksweise sowie effektive überfachliche Kompetenzen.

Die anspruchsvolle Ausbildung zur BM setzt hohe Leistungsfähigkeit und ausgeprägte Leistungsbereitschaft voraus. Nur mit einer lückenlosen und aktiven Teilnahme am Unterricht, intensiver Arbeit zu Hause und konsequentem Lösen der Hausaufgaben kann man die Berufsmaturität erfolgreich abschliessen.

Sie können die Berufsmaturität auf zwei Wegen erlangen: während der Lehre, also lehrbegleitend als BM 1, und nach der Lehre, also berufsbegleitend als BM 2. Beide Wege zur Berufsmaturität sind ein Schlüssel zu vielen attraktiven Weiterbildungen und deshalb für erfolgreiche Absolventen einer technischen Berufslehre ein idealer Weg weiterzukommen.

Aufnahmebedingungen und Informationen zur BM des Kantons Aargau

BM 1 (lehrbegleitend)
Aufnahmebedingungen
Aufnahmeprüfung (der nebenstehende Link führt zu den Aufnahmeprüfungen vergangener Jahre)
Die Aufnahmeprüfungen finden am 23. Juni 2023 statt.
BM2-Flex (ein Jahr lehrbegleitend / ein Jahr berufsbegleitend)
– Zustimmung des Ausbildungsbetriebs
– gute Leistungen in der Schule
Aufnahmeprüfung (der nebenstehende Link führt zu den Aufnahmeprüfungen vergangener Jahre)
BM 2 (berufsbegleitend)
– Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis und
Aufnahmeprüfung (der nebenstehende Link führt zu den Aufnahmeprüfungen vergangener Jahre)

Details zur Berufsmaturität beim BKS des Kantons Aargau

Merkblatt BKS zum prüfungsfreien Eintritt in die BM2

Dispensationsgesuch Berufsmaturität

Aufnahmeprüfungs-Serien und Lösungen vergangener Jahre

Unter dem untenstehenden Link finden Sie Aufnahmeprüfungen vergangener Jahr zu Übungszwecken:
Aufnahmeprüfungen zur BM1 und BM2 zu Übungszwecken

Arbeitsweise im Unterricht

Wie wird im Unterricht gearbeitet?
Um eine qualitativ hochstehende Unterrichts- und Lernpraxis zu gewährleisten, haben wir ein verbindliches Qualitätsleitbild entwickelt. In Bezug auf den Unterricht als zentralen Qualitätsbereich gelten folgende Grundsätze:

  • Wir streben eine enge Verknüpfung von Theorie und Praxis an.
  • Die Lernenden erkennen die Bedeutung der Sprach- und Fremdsprachenkompetenz für ihre berufliche und persönliche  Entwicklung.
  • Die Lernenden können sich Denk- und Lernfähigkeiten aneignen, die ihnen einen intuitiven, analytisch-vernetzten und problemorientierten Zugang zur Wirklichkeit ermöglichen.
  • Wir wählen Formen der Zusammenarbeit, die intensive kommunikative Erfahrungen ermöglichen und zur Reflexion des eigenen Handelns anregen.
  • Besonders im fachübergreifenden Projektunterricht und im interdisziplinären Arbeiten in den Fächern übernehmen die Lernenden eine sehr aktive Rolle und ein hohes Mass an Eigenverantwortung.
  • Wir führen regelmässig Erfolgskontrollen durch, die einen differenzierten Einblick in die Fähigkeiten und Kompetenzen der Berufslernenden ermöglichen.

Semester-Promotion, Abschluss

Semesterpromotion

Wer über alle Fächer einen Durchschnitt von 4,0 erreicht, nicht mehr als 2 Minuspunkte und nicht mehr als zwei ungenügende Noten hat, wird erfolgreich ins nächste Semester promoviert. Wer eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert. Wer im Verlauf der Lehre zum zweiten Mal ins Provisorium gerät, wird aus der BM-Abteilung ausgeschlossen.

Voraussetzungen zum Bestehen der Berufsmaturität

Alle Fächer der Fächertafel zählen für das Bestehen der Berufsmaturität. In den Fächern mit Abschlussprüfungen ergibt sich die Note je zur Hälfte aus der Prüfungsnote und aus der Erfahrungsnote. Bei Fächern, die nicht geprüft werden, zählt der Durchschnitt der Erfahrungsnoten aller Semester, in denen das Fach unterrichtet worden ist.
Wer über alle Fächer einen Durchschnitt von 4,0 erreicht, nicht mehr als 2 Minuspunkte und nicht mehr als zwei ungenügende Noten hat, hat die Berufsmaturität bestanden.

Rechtsgrundlagen

Passerelle