Um in die Berufsmaturitätsschule aufgenommen zu werden, muss ein Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb abgeschlossen werden, der den Besuch des Berufsmaturitätsunterrichts unterstützt.
Prüfungsfreie Aufnahme
Schülerinnen und Schüler der Bezirksschule werden prüfungsfrei in die Berufsmaturitätsabteilung aufgenommen, wenn sie im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in den Fächern Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4,0 und einen Notendurschnitt von mindestens 4,4 erreichen. Die Noten in Mathematik und Deutsch zählen für die Berechnung dieses Durchschnitts doppelt.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule werden prüfungsfrei in die Berufsmaturitätsschule aufgenommen, wenn sie im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in den Fächern Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4,0 und einen Notendurschnitt von mindestens 5,3 erreichen. Die Noten in Mathematik und Deutsch zählen für die Berechnung dieses Durchschnitts doppelt.
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden.
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung umfasst schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch (90 Minuten), Französisch (45 Minuten), Englisch (45 Minuten) und Mathematik (60 Minuten). Der Durchschnitt der Prüfungsnoten in Französisch und in Englisch entsprichtr der Fremdsprachennote. Alle drei Noten werden auf halbe Noten gerundet.
Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn der Durchschnitt der drei Fachnoten Fremdsprachen, Deutsch und Mathematik mindestens 4,0 beträgt und von den drei Fachnoten nicht mehr als eine Note unter 4 erzielt worden ist. Der Durchschnitt der drei Fachnoten wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
Eine bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt zum Eintritt auf Beginn eines der beiden auf die Prüfung folgenden Schuljahre.
Ab dem Schuljahr 23/24 gilt:
Formular zur Berechnung des Notendurchschnitts